Warum Fluchtweg- und Rettungspläne

Fluchtweg- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall).

Fluchtweg- und Rettungspläne enthalten neben einer Übersicht über die jeweils vorhandenen Flucht- und Rettungswege zusätzliche Informationen über die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe, wie Brandmeldeeinrichtungen und Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Weiterhin dienen sie zur Darstellung der Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen im Sinne der BGV A8.

Mithilfe von Flucht- und Rettungsplänen können sich die Menschen im Gebäude frühzeitig selbstständig über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege informieren. Außerdem sind die betroffenen Personen im Gefahrenfall – z.B. bei einem Brand – in der Lage, anhand der Pläne Alternativen zu eventuell versperrten Fluchtwegen zu finden.

In Arbeitsstätten und Betrieben sollten die Flucht- und Rettungspläne in regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Angestellten und Mitarbeiter als ergänzendes Schulungsmittel verwendet werden.

Flucht- und Rettungspläne bestehen aus bildlichen Darstellungen (Bilder, Pläne) und/oder schriftlichen Anweisungen. Ihre Ausführung ist in der DIN ISO 23601:2010-12 geregelt.

Erfordernis von Fluchtweg- und Rettungsplänen

Hinweise auf die Notwendigkeit zur Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzestexten und Sonderverordnungen bzw. Sonderrichtlinien. Einige Beispiele wichtiger Gesetze und Vorschriften, die Flucht- und Rettungspläne vorschreiben, sind im Folgenden aufgeführt:

N
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen.
N
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Besondere Anforderungen an das betreiben von Arbeitsstätten.
N
Begründung zur Arbeitsstättenverordnung (speziell zu § 4)
N
BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) A1 Allgemeine Vorschriften
N
BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
N
Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Aufstellung von Fluchtweg- und Rettungsplänen
N
Bundes-Immunionsschutzgesetz (BimSchG)
N
12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immunionsschutzgesetz (Störfall-Verordnung – 12. BimSchV)
Nach der M-BeVO(Muster-Beherbungsstättenverordnung) in der Fassung vom Dezember 2000 ist am Ausgang jedes Beherbergungsraums ein Rettungswegplan mit Hinweisen zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen dabei auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein. Aber auch dort, wo Flucht- und Rettungspläne nicht in Gesetzen und Sonderverordnungen bzw. Sonderrichtlinien vorgeschrieben sind, können sie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauordnungsbehörde bzw. Brandschutzdienststelle als zusätzliche Bauauflage gefordert werden. Bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) gehören Flucht- und Rettungspläne zu den Standard-Maßnahmendes betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes. Sie sind immer erforderlich, wenn in einem solchen Objekt mit einer größeren Zahl von nicht ortskundigen Personen gerechnet werden muss.

Wie komme ich zu einen solchen Fluchtweg- und Rettungsplan?

Sie bekommen von der Aufnahme in das CAD-System über die Kontrolle des Fluchtwegkonzepts bis zur Fertigstellung alles von mir erstellt. Sie liefern uns Zeichnungsvorlagen (z.B: PDF, DWG) und evtl. dazugehörige Unterlagen.Ich nehmen alle Daten auf, prüfen den Ist-Zustand, definieren ggf. den Soll-Zustand und liefere Ihnen die fertigen Pläne.

Sie erhalten die Pläne je nach Wunsch im:
– Rahmen nach Wahl DIN A3
– Laminiert DIN A3

Einsatzplan

Ich erstelle die Feuerwehreinsatzpläne nach Ihren Vorlagen und setzen diese Inhalte professionell um. Sie liefern uns Zeichnungsvorlagen (z.B: PDF, DWG) und evtl. dazugehörige Unterlagen. Ich bringe die Einsatzpläne in ein professionelles und mit den Behörden und Feuerwehren abgestimmtes Format. Ich nehme alle Daten auf, prüfe den Ist-Zustand, definiere ggf. den Soll-Zustand und liefere Ihnen die fertigen Pläne. Sie erhalten die Pläne je nach Wunsch im:
– Rahmen nach Ihrer Wahl
– Laminiert

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