Montage und Wartung

Wer übernimmt Einbau und Wartung?

In fast allen Bundesländern mit einer Rauchmeldergesetzgebung ist der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich, in vielen Bundesländern auch für die Wartung. Der Eigentümer/Vermieter kann diese Aufgaben selbst übernehmen oder delegieren. Lediglich Vermieter in NRW beachten bitte die dortige Sonderregelung. (Verlinkung auf Gesetzgebungs-Unterseite von NRW) Wichtig ist eine ordnungsgemäße Protokollierung. Folgende Lösungen für die Umsetzung mit entsprechenden Vor- und Nachteilen sind möglich:

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Hausmeisterdienste

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Der Kauf der Rauchmelder erfolgt durch die Wohnungsunternehmen (oder für deren Rechnung durch beauftragte Dritte).
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Der Einbau erfolgt durch eigene oder vom Wohnungsunternehmen beauftragte Hausmeisterdienste.
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Die jährliche Wartung übernehmen die Hausmeister.

Nachteil: Ressourcen der Hausmeister sind meist begrenzt. Wird die Dokumentation transparent und professionell vorgenommen?

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Eigenleistung

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Den Mietern werden die Rauchmelder zur Eigeninstallation überlassen/geschenkt und die Wartungsaufgaben mittels Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag auf den Mieter übertragen (ähnlich wie bei der Streupflicht).
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Die Installation erfolgt durch den Mieter.
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Die Wartung der Rauchmelder durch den Mieter (Eigenwartung mit Nachweis).

Nachteil: Der Vermieter bleibt dennoch in der Haftung (sogenannte Sekundärhaftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht). Insoweit haftet der Vermieter dafür, dass er nur solchen Mietern die Installations- und Wartungspflicht übertragen hat, die dazu technisch, physisch und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z. B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen wahrscheinlich nicht auf eine Leiter steigen und/oder keine Bohrmaschine bedienen kann, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen.

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Dienstleistungsunternehmen bzw. Brandschutzfachbetrieb

Dienstleister bzw. Brandschutzfachbetriebe richten ihr Angebot an Wohnungsunternehmen und gewerbliche Vermieter. Sie bieten Rauchwarnmelder über verschiedene Finanzierungskonzepte an und verfügen über eine bewährte Service-Infrastruktur. Dies sichert eine zuverlässige, professionelle Montage und Inbetriebnahme der Geräte sowie eine regelmäßige jährliche Instandhaltung und Kontrolle nach DIN 14676 zur Erhaltung der einwandfreien Funktionsbereitschaft der Geräte.

Solche Dienstleister verfügen zudem häufig über einen jederzeit erreichbaren Service, der bei Fragen oder etwaigen Störungen zügige und kompetente Hilfe bietet. Zudem sind diese Dienstleiter in der Regel darauf spezialisiert, rechtssichere Dokumentationen zu liefern.

Für viele Vermieter stellen die Montage als auch die Wartung von Rauchwarnmeldern eine echte Hürde dar. Dementsprechend sind dafür spezielle Dienstleistungen entwickelt worden. Ein Installations- und Wartungsdienst kann dafür sorgen, dass die einwandfreie Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder erhalten bleibt.

Ich bin ein solches Dienstleistungsunternehmen und würde Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten

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