Montage und Wartung
Wer übernimmt Einbau und Wartung?
In fast allen Bundesländern mit einer Rauchmeldergesetzgebung ist der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich, in vielen Bundesländern auch für die Wartung. Der Eigentümer/Vermieter kann diese Aufgaben selbst übernehmen oder delegieren. Lediglich Vermieter in NRW beachten bitte die dortige Sonderregelung. (Verlinkung auf Gesetzgebungs-Unterseite von NRW) Wichtig ist eine ordnungsgemäße Protokollierung. Folgende Lösungen für die Umsetzung mit entsprechenden Vor- und Nachteilen sind möglich:
Hausmeisterdienste
Nachteil: Ressourcen der Hausmeister sind meist begrenzt. Wird die Dokumentation transparent und professionell vorgenommen?
Eigenleistung
Nachteil: Der Vermieter bleibt dennoch in der Haftung (sogenannte Sekundärhaftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht). Insoweit haftet der Vermieter dafür, dass er nur solchen Mietern die Installations- und Wartungspflicht übertragen hat, die dazu technisch, physisch und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z. B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen wahrscheinlich nicht auf eine Leiter steigen und/oder keine Bohrmaschine bedienen kann, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen.
Dienstleistungsunternehmen bzw. Brandschutzfachbetrieb
Solche Dienstleister verfügen zudem häufig über einen jederzeit erreichbaren Service, der bei Fragen oder etwaigen Störungen zügige und kompetente Hilfe bietet. Zudem sind diese Dienstleiter in der Regel darauf spezialisiert, rechtssichere Dokumentationen zu liefern.
Für viele Vermieter stellen die Montage als auch die Wartung von Rauchwarnmeldern eine echte Hürde dar. Dementsprechend sind dafür spezielle Dienstleistungen entwickelt worden. Ein Installations- und Wartungsdienst kann dafür sorgen, dass die einwandfreie Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder erhalten bleibt.