Feuerbeschau

Seit in Kraft treten der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) am 01. Juli 1999 sind die Gemeinden verpflichtet regelmäßig Feuerbeschauen in Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Satz 2 der bayerischen Bauordnung (BayBO) durchzuführen.

Da die Feuerbeschau oder auch Brandverhütungsschau zur Feststellung der brandgefährlicher Zustände dient, umfasst sie sämtliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Sie wirkt der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegen und ermöglicht bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut.

Eine Unterlassung dieser Feuerbeschau kann für die Gemeinde ein erhöhtes Haftungsrisiko bedeuten, da Ihr unter Umständen eine Mitschuld bei der Verhinderung eines Brandes angelastet werden kann.
Da jedoch in den Kommunen, Firmen und bei Veranstalter oftmals die personellen Kapazitäten für solche zusätzlichen Aufgaben nicht bereitgestellt werden können, kann ich bei der regelmäßigen Feuerbeschau behilflich sein.

Natürlich erstelle ich für Sie Protokolle mit Bilder und helfe Ihnen Lösungen zu finden.

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