Verkauf von Rauchwarnmelder

Verkauf von Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder können Leben retten! Insbesondere nachts bleibt der Brandausbruch von Schlafenden oft lange unbemerkt. Viele Mensch und Tiere erleiden im Schlaf durch giftige Brandgase gefährliche Rauchvergiftungen oder kommen gar zu Tode. Rauchmelder, auch als Brandmelder bezeichnet, können dies auf ganz einfache Weise verhindern, in dem Bewohner im Brandfall durch ein lautes Alarmsignal geweckt und alarmiert werden.

Zu Ihrer Sicherheit vertreibe ich ausschließlich geprüfte Produkte von bekannten Markenherstellern nach aktuellstem Stand der Technik an. Zudem biete ich unseren Kunden eine Fachberatung über den Einsatz und die Installation von Rauchwarnmeldern.

Vor-/Nachteile bei Kauf

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Der Käufer wird mit der Anschaffung und Bezahlung Eigentümer der Geräte und kann frei über sie verfügen.
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Der Kauf ist finanziell günstiger als die Gerätemiete, da sich die Gerätekosten nicht um zusätzliche Kosten für Finanzierung und verlängerte Gewährleistung erhöhen.
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Die Gewährleistung für Material- oder Herstellungsfehler beträgt x Jahre.
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Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist muss der Käufer bei eventuellen Defekten die Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten selbst tragen.
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Der Käufer ist für die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich.
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Der Käufer muss bei Ablauf der technischen Lebensdauer für den Austausch der Rauchmelder selbst sorgen.
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Der Käufer trägt die Kosten für den Kauf der Rauchmelder und finanziert diesen vor. Er kann die Kosten nur als Modernisierungsmaßnahme mit jährlich 11 % auf die Kaltmiete der Wohnungsmieter umlegen.

Vor-/Nachteile bei Miete

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Nach Ankündigung/Vereinbarung volle Umlage der Mietkosten auf den Mieter (Es gibt derzeit nur widersprüchliche Urteile von Instanz Gerichten, jedoch noch kein höchstrichterliches und allgemein gültiges Urteil, ob die Miete von Rauchmeldern umlagefähig ist. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nutzer ist daher immer zu empfehlen.)
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Dienstleister übernimmt die Gewährleistung während der gesamten Mietzeit und trägt die Kosten für den Austausch defekter Geräte, wenn der Defekt auf Material- beziehungsweise Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
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Dienstleister überwacht den Zeitpunkt, zu dem die Geräte nach Ablauf ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden müssen.
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Dienstleister übernimmt den Austausch der Geräte, das heißt die Lieferung und die Montage neuer Rauchmelder, sofern der Mietvertrag fortgesetzt wird.
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Dienstleister übernimmt bei Miete die Vorfinanzierung der Geräte und bietet dadurch dem Hauseigentümer eine höhere Liquidität.
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Auch aus steuerlicher Sicht ergeben sich Vorteile für den Hauseigentümer, denn die gemieteten Rauchmelder gehen nicht in das Anlagevermögen über.

Ich empfehle und vertreibe Produkte von Fire Angel

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