Brandschutzausbildung

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7 (1).

Ziel: sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Brandschutzschulung

Eine Brandschutzschulung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen. Lesen Sie hierzu auch § 4 „Unterweisung der Versicherten“, § 22 „Notfallmaßnahmen“ sowie § 12 des Arbeitsschutzgesetzes.

Regelmäßige Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter (§12 ArbSchG, ASR A2.2 Abschnitt 6.1 und §4 BGV/GUV-V A1)

Wir bieten individuelle Brandschutzschulungen nach der Betriebssicherheitsverordnung innerhalb von Hamburg sowie in den umliegenden Regionen und Städte (z.B. Bremen, Kiel oder Lübeck). Nach Absprache mit den zuständigen Behörden sowie der Feuerwehr, erstellen wir Ihnen komplette Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne. Im Rahmen der Brandschutzschulung können wir Ihnen auch einen kostenlosen Brandschutzcheck anbieten und begutachten Ihren Betrieb nach den neuesten Brandschutz-Richtlinien. Somit können Sie Schäden vermeiden, die beispielsweise aufgrund einer mangelnden Feuerlöscher Wartung oder unangebrachten Brandschutzeinrichtungen entstehen.

Ziel der Brandschutzschulung ist, dass in Betrieben in allen Abteilungen genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können. Je mehr Mitarbeiter an der Brandschutzschulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.

In die Brandschutzschulung fließen umfangreiche Kenntnisse aus Theorie und Praxis mit ein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Brennen und Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten.
Im Vordergrund einer Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.

Melden Sie sich jetzt bei uns!

Denn wenn es brennt, ist es zu spät!